Ich werde langsam wirklich zu Liebhaberin von juristischen Spitzfindigkeiten, besonders dann, wenn die von Nydahls Anwalt ersonnen sind.
Was ist passiert: Vorgestern bekam ich eine Mail von support-de@google.com, in der mir mitgeteilt wurde, das aufgrund eines mutmaßlichen Rechtsverstoßes zwei meiner Posts gelöscht wurden:
"Offener Brief an Ole Nydahl" und "Sexuelle Nötigung, versuchte Vergewaltigung und okkulte Gewalt durch hohe tibetische Lamas." Leider löste sich diese Mail vor meinen Augen auf, ohne das ich sie gelöscht hätte, sonst würde sie hier veröffentlicht.
Die Prozedur zur Löschung von Posts ist wirklich kompliziert, da hat sich jemand wieder einmal viel Arbeit gemacht. Was mich bedenklich stimmt ist, dass, wenn diese Posts gegen die einstweilige Verfügung verstießen, gegen mich doch eine Vollstreckung beim Landgericht Mannheim beantragt werden könnte. Das wurde wohl tunlichst vermieden oder war ohne Erfolg, weil ich natürlich mitnichten gegen den Beschluss verstoßen habe. Es sind die Inhalte, die Nydahl und sein Schüler und Anwalt aus der Welt schaffen wollen. Ich weiß einfach zu Viel und rede auch noch über die so "geheimen" sexualmagischen Praktiken des tantrisch-tibetischen Lamaismus aus eigener Erfahrung.
Vor Allem der Post "Sexuelle Nötigung, versuchte Vergewaltigung und okkulte Gewalt durch hohe tibetische Lamas" lässt ausschließlich drei Frauen zu Wort kommen, die diese Erlebnisse mit ihren Ringpoches schildern. Von Nydahl ist darin überhaupt nicht die Rede, weder in der Überschrift noch im Text. Ich habe alles Recht der Welt, das zu veröffentlichen.
Was glaubt denn Nydahl, wie viele Freunde er sich macht durch seine Politik der Löschung von unliebsamen Blogs, wie es mit diamondwaycult.blogspot geschah, oder einzelnen Posts wie bei mir? Googelt man seinen Namen, gibt es massenhaft Hinweise auf gelöschte Links, aus rechtlichen Gründen. Das Alles ist ein solches Zeichen von Schwäche und des Fehlen jeglicher Souveränität, dass er Einem schon wieder leid tun könnte.
Ich habe das Landgericht Mannheim über diese seltsame Vorgehensweise informiert, die Institution, die als Einzige über eine mögliche Übertretung der einstweiligen Verfügung entscheiden darf und mich zwingen kann, die Posts zu löschen und gleichzeitig gegen mich zu vollstrecken. Das tut nicht Google aufgrund irgendwelcher aus dem Zusammenhang gerissenen Zitate, wie sie der Anwalt von Nydahl meisterhaft versteht zu fabrizieren.
Im Übrigen ist interessant, hier einmal die amerikanischen Rechtsverhältnisse anzuschauen:
Was ist Verleumdung?
Falsche oder unwahre Kommunikation, die speziell mit der Absicht veröffentlicht wurde, den Ruf einer anderen Person zu schädigen.
Die geschädigte Person muss identifizierbar sein.
Verleumdungen können in schriftlicher und mündlicher Form auftreten.
Wir entfernen keine mutmaßlich verleumderischen Inhalte von www.google.com oder anderen .com-Domains von Google in den USA.
Websites mit einer US-Domain wie Google.com, Blogger, Google Sites usw. unterliegen dem US-amerikanischen Recht. Aufgrund dieser Tatsache und gemäß Abschnitt 230(c) des Communications Decency Act entfernen wir kein mutmaßlich verleumderisches Material aus US-Domains. Wir entfernen Material, das per Gerichtsbeschluss als verleumderisch befunden wurde.
Gemäß Abschnitt 230(c) des Communications Decency Act sind Internetdienste wie Google.com, Blogger und viele andere Google-Dienste ein sogenannter Republisher und nicht der Publisher der betreffenden Inhalte. Daher sind diese Websites nicht für auf der Website veröffentlichte mutmaßlich verleumderische, beleidigende oder belästigende Inhalte verantwortlich.
*Wenn Sie in Argentinien, Australien, Brasilien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Italien, Japan, Kanada, Mexiko, Neuseeland, Portugal, Schweden oder Spanien wohnen, klicken Sie bitte hier.
In den genannten Ländern reicht also eine mutmaßliche Verleumdung aus, um die Inhalte zu entfernen. Da hat Nydahl ja Glück, dass ich nicht Amerikanerin bin. Ihm kommt das deutsche Recht zugute. Ich will unbedingt, dass es zu einer Verleumdungsklage kommt. Mein Vergehen besteht in einer "Herabsetzung" der Person Nydahls. Ich kenn mich juristisch nicht aus, was da der Unterschied ist. Schlussendlich wird ja irgendwann eine einstweilige Verfügung entweder aufgehoben werden müssen oder aber in einer gerichtlichen Verhandlung bestätigt werden. Alles sehr spannend!
Es ist sehr schwierig, mit Google in Kontakt zu treten und Einspruch gegen die Löschung von Posts einzulegen. Das weiß Nydahls Anwalt. Es gibt für Alles auf der Website Formulare, nur dafür nicht. Es wird mir nichts Anderes übrig bleiben als mein Material dorthin zu faxen, einschließlich der einstweiligen Verfügung und der Posts. Warum sollte der Anwalt das, was er als sein Recht zugesprochen bekommen hat, nicht vor dem Landgericht Mannheim durchsetzen wollen, stattdessen aber bei Google?
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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